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Verwertungsgesellschaften​

sind Organisationen, die die Rechte an Werken kollektiv wahrnehmen. Voraussetzung dafür ist eine gesetzliche Berechtigung. In Österreich werden die Rechte an Werken der Musik von der AKM und AustroMechana wahrgenommen, die das Inkasso für Musiknutzungen durchführen und Tantiemen an die berechtigten Urheber verteilen (zu näheren Details siehe „VerwGesG ‘16“, Verlag Medien und Recht, Wien 2017).

Verteilungsplan

Im Verteilungsplan werden die von der Verwertungsgesellschaft mit dem Inkasso eingehobenen Geldbeträge einzelnen Sparten (z.B. Radio, U-Musik) zugeordnet und anschließend auf Basis von Nutzungsmeldungen an einzelne Bezugsberechtigte verteilt.

Urheber​

Ist der Schöpfer eines Werkes, der eine eigentümliche geistige Leistung vollbracht hat. Komponist und Texter zählen zu den Urhebern eines Musikwerks, deren Rechte kollektiv durch die AKM und AustroMechana wahrgenommen werden. Urheber überlassen einem Verlag durch den Verlagsvertrag ein Werknutzungsrecht zum Zweck der Vervielfältigung und Verbreitung. Auch die Rechte von Verlagen werden von AKM und AustroMechana wahrgenommen. 

Große Rechte

 

"Große Rechte" bezeichnen Musik mit szenischer Darstellung wie z.B. Musical, Operette, Oper, Singspiele, usw.. Große Rechte werden durch einen Verlag wahrgenommen, der auch für das Inkasso verantwortlich ist. 

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Beratung von Rechteinhabern betreffend Nutzung und Abrechnung von Musikrechten

Verwaltung von Werken

betreffend Anmeldung, 

Nutzung und Abrechnung 

Notenproduktion für Live-Musik, Alleinunterhalter, Blasmusik Oberkrainerbesetzung bis Kurorchester

Erstellung von Gutachten  für Gerichte und Notare, Fachgebiet Urheberfragen aller Art, Schwerpunkt Plagiatsprüfungen und Verlassenschaftsverfahren

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